Service für Patienten
![]() |
Entlassung |
Die Entlassung wird vom Arzt angeordnet, sobald Sie in der Krankenanstalt keiner Behandlung mehr bedürfen. Bescheinigungen und Atteste werden vom Arzt ausgestellt.
Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Kurz-Arztbrief den Entlassungsschein und im zuständigen Abteilungssekretariat auf Wunsch eine Aufenthaltsbestätigung.
© KABEG

