Service für Patienten

Hausordnung

1. Die Anordnungen der Ärzte und des Pflegepersonals sind zu

    beachten.

 

2. Ohne ärztliche Erlaubnis dürfen Patienten das Krankenhaus nicht 

    verlassen.

 

3. Die Nachtruhe von 21 Uhr bis 6 Uhr ist einzuhalten.

 

4. Patienten haben alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen

    Ablauf Krankenanstaltsbetriebes beeinträchtigen könnte,

    insbesondere jede Beeinträchtigung der Ruhe.

 

© KABEG