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Abteilung für Allgemein- und Gefäßchirurgie

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Entlassung

Rechtzeitig vor jeder Entlassung aus der stationären Betreuung steht Ihnen eine speziell ausgebildete Entlassungsmanagerin oder Sozialarbeiterin zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen auch nach dem Krankenhausaufenthalt eine optimale Versorgung für Sie zu organisieren.

Ihre Entlassung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Facharzt. Am Entlassungstag erhalten sie einen Arztbrief, der alle wichtigen Informationen für Ihren Arzt enthält. Weiters erhalten sie eine Aufenthaltsbestätigung. Falls sie nach dem Aufenthalt weitere Medikamente einnehmen müssen, bekommen Sie diese über ein ausgestelltes Rezept in Ihrer Apotheke. In Ausnahmefällen bekommen sie jedoch auch Ihre notwendigen Medikamente in der Apotheke gegen Vorlage des Arztbriefes, ein Kassenrezept müssten sie dann allerdings nachreichen.