Der entsprechende Kooperationsvertrag wurde bekanntlich nach einem Gespräch am 24. Juli 2018 von LH Dr. Peter Kaiser und Gesundheitsministerin Mag. Beate Hartinger-Klein angepasst und um drei Punkte erweitert: Das Projekt bleibt weiter aufrecht, auch wenn die AUVA als Träger der Unfallkrankenhäuser durch einen gemeinnützigen öffentlichen Rechtsträger abgelöst werden sollte; Leistungen der KABEG im Rahmen des Traumazentrums wie die gemeinsame Nutzung von Radiologie, Wäscherei oder Küche werden vertraglich fixiert und das tagesklinische Angebot im unfallchirurgischen Bereich wird forciert sowie Doppelgleisigkeiten vermieden (z.B. gemeinsame Nutzung des Schockraums).
Der Vertrag wurde heute dem KABEG-Aufsichtsrat neuerlich zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig beschlossen. Ausständig ist nun die entsprechende Beschlussfassung in den Gremien der AUVA am 21. August 2018. Nachdem die Gesundheitsministerin bereits ihr Einverständnis signalisiert hat, kann danach der Kaufvertrag von beiden Seiten unterfertigt werden.
Zur Kooperation KABEG-AUVA
Im Rahmen der Kooperation KABEG und die AUVA soll das Unfallkrankenhaus auf das Gelände des Klinikums übersiedeln und in das Gebäude der ehemaligen „Chirurgie Ost“ einziehen. Ziel der Zusammenarbeit und räumlichen Zusammenführung ist die Etablierung eines Traumazentrums und damit die Verbesserung der Patientenversorgung.
13. August 2018