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Hausordnung

  1. Die Anordnungen der Ärzte und des Pflegepersonals sind zu beachten.
  2. Ohne ärztliche Erlaubnis dürfen Patienten das Krankenhaus nicht verlassen.
  3. Die Nachtruhe von 21 Uhr bis 6 Uhr ist einzuhalten.
  4. Patienten haben alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Ablauf des Krankenanstaltenbetriebes beeinträchtigen könnte, insbesondere jede Beeinträchtigung der Ruhe.