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Patientenrecht

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Unsere Patienteninformationsbroschüre gibt Ihnen kurz gefasst Auskunft über die grundlegendsten Patientenrechte, die im Krankenanstaltengesetz geregelt sind.

  • Sie haben das Recht auf Menschenwürde
  • Sie haben das Recht auf Aufklärung und Zustimmung
  • Sie haben das Recht auf bestmögliche Behandlung
  • Sie haben das Recht auf Verschwiegenheit
  • Sie haben das Recht auf Übernahme der Spitalskosten
  • Sie haben das Recht auf religiöse Betreuung
  • Sie haben das Recht auf Beratung und Beschwerde
  • Sie haben das Recht auf Begleitpersonen (Mutter-Kind)
  • Sie haben das Recht auf Kontakt mit der Außenwelt
  • Sie haben das Recht, in Ihre Krankengeschichte Einsicht zu nehmen

Lesen Sie hier genaueres zum Thema Patientenrechte...