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Entlassung

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Die Entlassung wird vom Arzt angeordnet, sobald Sie in der Krankenanstalt keiner Behandlung mehr bedürfen. Bescheinigungen und Atteste werden vom Arzt ausgestellt.

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Kurz-Arztbrief den Entlassungsschein und im zuständigen Abteilungssekretariat auf Wunsch eine Aufenthaltsbestätigung.