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Veranstaltungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Veranstaltungsbedingungen gelten für den Besuch von Veranstaltungen (Fortbildungen, Seminare, Vorträge, Workshops ...) der Personal- und Unternehmensentwicklung (Abteilung Administration & Service) des KABEG LKH Villach. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit diesen Veranstaltungsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
 

§ 2 Anmeldung

(1) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt, Anmeldungen werden ausnahmslos schriftlich per E-Mail entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich, d.h. sie verpflichten sich zur Teilnahme an der gewählten Fortbildung und zur Bezahlung der Kursgebühr.

(2) Die Personal- und Unternehmensentwicklung behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Teilnehmer unverzüglich davon verständigt.

§ 3 Kosten

(1) Grundsätzlich gilt jene Kursgebühr als vereinbart, die sich aus dem aktuellen Fortbildungsangebot ergibt.

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der angegebene Preis umfasst den Teilnahmebetrag inkl. eventueller Seminarunterlagen und die Kosten für Verpflegung.

(4) Externe Teilnehmer erhalten nach Beendigung des Kurses eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist mit beiliegendem Erlagschein abzugs- und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen zu entrichten.

§ 4 Stornobedingungen

(1) Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Abmeldung (per E-Mail) unbedingt erforderlich und nur dann gültig, wenn sie rechtzeitig (bis 1 Woche vor Kursbeginn) bekannt gegeben wird. Ohne rechtzeitige Abmeldung behält sich die Personal- und Unternehmensentwicklung das Recht vor, eine Stornogebühr zu verrechnen. Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich. Bei Verhinderung an einzelnen Kursterminen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung anteiliger Kursgebühren.

§ 5 Absage von Veranstaltungen

(1) Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich die Personal- und Unternehmensentwicklung organisatorisch bedingte Programmänderungen wie die Änderung von Terminen, Beginnzeiten, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungs­absagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

(2) Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der Personal- und Unternehmensentwicklung sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.

§ 6 Datenschutz

(1) Die Mitarbeiter der Personal- und Unternehmensentwicklung unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

(2) Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet.

Die bei der Kurseinschreibung erfassten Daten der Kursteilnehmer werden aus organisatorischen Gründen (Statistik) von der Personal- und Unternehmensentwicklung erhoben. Eine eventuelle Übermittlung dieser Daten an Dritte wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen.

Diese Veranstaltungsbedingungen sind gültig ab 25. April 2012